Verantwortlich: redaktion schuepfen
Bereitgestellt: 12.07.2023
Todesanzeigen
Versand von allgemeinen Todesanzeigen in Schüpfen
Bis 2009 wurden üblicherweise alle Einwohner Schüpfens mit einem von den Angehörigen bezahlten, einfachen A5-Blatt über Todesfälle orientiert. Die Post verteilte diese Information in alle Briefkästen. Weil die Verteilung seither wesentlich teurer geworden ist, haben viele Familien auf diesen Versand verzichtet.
Es ist im Interesse einer gut funktionierenden Gemeinde, dass es Mitbürgerinnen und Mitbürgern möglich sein soll, am Leid der Trauernden Anteil nehmen zu dürfen – falls eine Trauerfamilie dies wünscht. Deshalb übernehmen die Einwohner- und die Kirchgemeinde zwei Drittel der Verteilkosten, so dass ein Versand wie in früheren Jahren möglich ist.
Dieses Angebot gilt für alle verstorbenen Schüpfner Einwohner, ungeachtet von Konfessions- oder Religionszugehörigkeit. Selbstverständlich bleibt es den Angehörigen überlassen, auf einen Versand zu verzichten.
Es ist im Interesse einer gut funktionierenden Gemeinde, dass es Mitbürgerinnen und Mitbürgern möglich sein soll, am Leid der Trauernden Anteil nehmen zu dürfen – falls eine Trauerfamilie dies wünscht. Deshalb übernehmen die Einwohner- und die Kirchgemeinde zwei Drittel der Verteilkosten, so dass ein Versand wie in früheren Jahren möglich ist.
Dieses Angebot gilt für alle verstorbenen Schüpfner Einwohner, ungeachtet von Konfessions- oder Religionszugehörigkeit. Selbstverständlich bleibt es den Angehörigen überlassen, auf einen Versand zu verzichten.
Vorgehen
Abgabe von 1900 A5-Todesanzeigen bei der Poststelle Schüpfen. Die Post verteilt die Anzeigen als A-Post.
Kosten
Der Trauerfamilie, resp. dem Bestattungsunternehmen, werden Fr. 230.- in Rechnung gestellt, die weiteren Kosten übernehmen Einwohner- und Kirchgemeinde je zur Hälfte.
Einwohnergemeinderat Schüpfen
Kirchgemeinderat Schüpfen
Kirchgemeinderat Schüpfen