Todesfall - Beerdigung

Begleitung in Trauer

Sie haben einen Ihnen nahe stehenden Menschen verloren. Das Abschiednehmen ist sehr schmerzlich. Die Trauer und die neue Hinwendung zum Leben brauchen Zeit – es ist wichtig, sich diese zu nehmen.
Die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer Ihrer Kirchgemeinde begleiten Sie in Ihrer Trauerzeit und gestalten mit Ihnen zusammen die Abschiedsfeier.
friedhof-2 (Foto: Emanuel Stotzer)
Wie muss ich vorgehen?
Wenn Ihr Angehöriger zu Hause gestorben ist, muss ein Arzt informiert werden, sinnvollerweise Ihr Hausarzt, wenn er erreichbar ist, ansonsten ein Notfallarzt. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann bei der Meldung des Todesfalles auf dem Bestattungsbüro im Zivilstandsamt brauchen.
Bei Tod durch Suizid oder Unfall muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt den gerichtsmedizinischen Dienst.
Stirbt Ihr Angehöriger im Spital, erhalten Sie die nötigen Unterlagen direkt von der Spitalverwaltung.
Welche Pfarrerin, welcher Pfarrer ist zuständig?
Wenden Sie sich an das Pfarramt in der Kirchgemeinde, in der die verstorbene Person zuletzt wohnhaft war. Dieses ist grundsätzlich für die kirchliche Bestattung zuständig.
Bitte beachten Sie, dass in Kirchgemeinden, die die Amtswoche eingeführt haben, die diensthabende Pfarrperson zu verständigen ist.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihr Pfarramt oder an einen Bestatter. Hier wird Ihnen weitergeholfen.
Was wird beim Trauergespräch besprochen?
Mit der zuständigen Pfarrperson besprechen Sie die Gestaltung der Bestattungsfeier. Normalerweise wird der Lebenslauf des Verstorbenen vorgelesen oder anderweitig in die Feier mit einbezogen. Weitere persönliche Elemente, die dem Verstorbenen wichtig waren, können eingebaut werden.
Besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer, damit die Bestattungsfeier Ihnen und dem/der Verstorbenen entspricht und Ihnen hilft, Abschied zu nehmen, so dass ein Neuanfang leichter möglich wird.
Wo finden Trauerfeiern statt?
Trauerfeiern beginnen normalerweise mit der Grablegung oder der Urnenbeisetzung und dem damit verbundenen Abschied auf dem Friedhof. Anschliessend findet ein Gottesdienst in der Kirche statt.
Diese Abläufe und Bräuche sind nicht in allen Gemeinden identisch. Ihr Pfarramt gibt Ihnen über die ortsüblichen Bräuche gerne Auskunft.
Umrahmung der Trauerfeier
Für die Trauerfeiern ist Orgelmusik vorgesehen. Diese ist für Mitglieder kostenlos. Wünschen Sie spezielle musikalische Beiträge, dann müssen Sie diese, in Absprache mit der Organistin, dem Organisten und der für die Abdankung zuständigen Pfarrperson, selber organisieren.
Die Kirche ist wie bei einem normalen Gottesdienst mit einem schlichten Blumenschmuck versehen. Falls Sie sie mit zusätzlichen Blumen schmücken wollen, besprechen Sie dies vorgängig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer und der zuständigen Sigristin.
Kosten für zusätzliche Musik oder zusätzlichen Blumenschmuck fallen zu Lasten der Hinterbliebenen.
Und wenn der/die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist?
Mit dem Austritt aus der Kirche verzichtet man bewusst auf eine kirchliche Bestattung. Grundsätzlich gilt es, diesen Wunsch des/der Verstorbenen zu respektieren. Wenn aber die Angehörigen des/der Verstorbenen Wert auf seelsorgerliche Begleitung legen, sind die Pfarrerinnen und Pfarrer bereit, gemeinsam mit ihnen eine Lösung zu finden.
Kosten?
Die seelsorgerliche Begleitung ist unentgeltlich. Für die Gestaltung einer Trauerfeier gibt es Ansätze, die von der Kirche Bern-Jura-Solothurn festgelegt sind.

» Gebührenrichtlinien der Kirche bern-Jura-Solothurn

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Pfarramt oder bei Ihrem Kirchgemeinderat.